Etiquetatge d'al·lèrgens UE: Guia per a restaurants
Seit Dezember 2014 verpflichtet die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung 1169/2011) alle Gastronomiebetriebe, über 14 Hauptallergene in ihren Speisen zu informieren. Dieser Leitfaden erklärt die Pflichten und zeigt, wie eine digitale Speisekarte die Umsetzung vereinfacht.
Die 14 EU-Hauptallergene
- A — Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer)
- B — Krebstiere
- C — Eier
- D — Fisch
- E — Erdnüsse
- F — Soja
- G — Milch/Laktose
- H — Schalenfrüchte
- I — Sellerie
- J — Senf
- K — Sesam
- L — Schwefeldioxid/Sulfite
- M — Lupinen
- N — Weichtiere
Rechtliche Pflichten
Die Kennzeichnung ist Pflicht — mündlich oder schriftlich. Bei schriftlicher Kennzeichnung müssen die Allergene eindeutig zugeordnet sein (Fußnotensystem, Symbole oder Codes). Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Digitale Umsetzung mit BlueChilliesQR
Der Speisekarten-Generator unterstützt alle 14 EU-Allergene. Pro Gericht können Sie Allergenkürzel (A–N) per Klick zuweisen. Die Legende wird automatisch im Footer angezeigt. Der interaktive Allergenfilter im exportierten HTML ermöglicht Gästen, Gerichte nach Allergenen zu filtern — ein enormer Mehrwert gegenüber gedruckten Karten.
Best Practices
- Schulen Sie Ihr Küchenpersonal zur korrekten Allergenkennzeichnung
- Aktualisieren Sie die Kennzeichnung bei jeder Rezeptänderung
- Bieten Sie auf Anfrage detaillierte Allergeninformationen an
- Nutzen Sie den digitalen Allergenfilter als Zusatzservice
→ Speisekarte mit Allergenkennzeichnung erstellen